Medizin-, Arzthaftungs- und Krankenhausrecht
Die Fachanwälte unserer Kanzlei stehen Mandanten bundesweit für die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts zur Verfügung. Schwerpunktmäßig vertreten wir sowohl Ärzte wie auch Patienten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen bzw. Ansprüche Dritter abzuwehren. Zudem sind wir der erfahrene Ansprechpartner für Ärzte bei Honorarstreitigkeiten, Regressverfahren sowie Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfungen.
Auch Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen stehen wir für die rechtliche Beratung bei der Errichtung oder (Um-)Strukturierung von Kooperationen zur Verfügung und unterstützen sie auch bei Auseinandersetzungen innerhalb der Kooperationen. Diese Leistungen bieten wir auch für interdisziplinäre Kooperationen sowie Projekte in Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Kliniken an – inklusive der dazu gehörigen Verfahren vor den Zulassungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.