Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarkrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Bundesweit beraten und vertreten wir Banken, Sparkassen und Bausparkassen. In unserem Haus besteht dafür ein erfahrenes Team aus hochspezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Unser Leistungsspektrum beim Bank- und Kapitalmarkrecht:

  • Beratung zu bankmäßigen Geschäftsbeziehungen
  • Begleitung, Anpassung und Sanierung von Kreditengagements
  • Begleitung der Abwicklung Notleidender
  • Prüfung AGB rechtlicher Vertragsgestaltungen und individualvertraglicher Regelungen (im Rahmen der Vorgaben des BaFin)
  • Gerichtliche Vertretung für Kreditinstitute

Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Experten in allen relevanten Sach- und Rechtsfragen – wie Kreditvertragsrecht, Kreditsicherungsrecht, Recht des Zahlungsverkehrs, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, Sparkassen und Bausparkassen, Anlagevermittlung und Wertpapiergeschäft, Börsengeschäft, Recht des Öffentlichen Bankrechts und des Interbankenverkehrs.