Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir unsere Mandanten umfassend zu allen Fragen. Wir unterstützen sie bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen und bei der Abwicklung von Erbfällen.

Unsere Anwälte bringen weitreichende Erfahrungen aus einer Vielzahl von Nachlasspflegschaften mit. Denn die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind als gerichtlich bestellt Nachlasspfleger im Einsatz. Sie haben schon zahlreiche Nachlasspflegschaften abgewickelt und verfügen daher über umfassende Erfahrung bei der Erbenermittlung und der Abwicklung der Nachlassangelegenheiten.

Unsere Leistungen im Erbrecht:

  • Beratung zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen, insbesondere Testamente und Erbverträge
  • Prüfung und Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Abwicklung von Erbfällen und Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Durchführung von Nachlasspflegschaften als gerichtlich bestellte Nachlasspfleger
  • Übernahme von Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen

Selbstverständlich decken wir auch im Auftrag unserer Mandanten Tätigkeiten als Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker ab.