KUTSCHER Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht gehören zahlreiche Aspekte der öffentlichen Verwaltung sowie des Verwaltungsverfahrens.

Unsere Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet umfasst die Prüfung des Verwaltungshandelns und die Durchsetzung berechtigter Leistungsansprüche gegen die Verwaltung. Wir vertreten mit unseren erfahrenen Fachanwälten dabei sowohl einzelne Personen wie auch juristische Personen in förmlichen Verwaltungsverfahren und in gerichtlichen Verwaltungsstreitigkeiten.

Neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht steht unsere Kanzlei auch als starker Partner für Fragen des Besonderen Verwaltungsrechts an Ihrer Seite. Dies umfasst verwaltungsrechtliche Fragen in Bereichen wie Baurecht, Straßen- und Wasserrecht oder im Schulrecht.