Insolvenzrecht

Wir begleiten Restrukturierungs- und Insolvenzverwaltungskanzleien bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Insolvenzschuldner, aus Insolvenzanfechtung oder bei der Geltendmachung der Geschäftsführer-Haftung. Sämtliche Themen rund um Eigen- und Fremdanträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren fallen unter das Insolvenzrecht.

Unsere Kanzlei betreut Mandanten im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Auch bei der Restrukturierung oder Sanierung von Unternehmen und für die Beratung sowie anwaltliche Vertretung sind wir erfahrene Ansprechpartner. Im Insolvenzrecht decken wir unter anderem folgende Themen ab:

  • Verbraucherinsolvenzen / außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Regel- und Firmeninsolvenzen
  • Insolvenzanfechtungen
  • Haftungen des Geschäftsführers aus § 15a InsO
  • Erfüllung der Einlagenpflichten
  • Prüfung der Überschuldung im Sinne des § 19 InsO bzw. der Zahlungsunfähigkeit im Sinne § 17 InsO